| Schlüsselsicherheit |
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Definition: Schlüsselsicherheit ist der Grad der Erschwerung für die unbefugte Beschaffung von Schlüsselkopien. Sei es durch die gewerbsmäßige Anfertigung durch den Schlüsseldienst aus handelsüblichen Schlüsselrohlingen - bei Vorlage eines Originalschlüssels, oder die Einzelanfertigung auch ohne Vorhandensein eines passenden Rohlings. Die Gewährleistung, dass nur berechtigte Schlüsselinhaber bzw. -träger Schlüssel zu einem Verschluß besitzen, ist über verschiedene technische, organisatorische und verhaltensbedingte Maßnahmen möglich. Sie sind auch nicht getrennt zu sehen, sondern nur in Kombination voll wirksam. Schlüssel können über verschiedene Wege in unberechtigte Hände gelansen, durch Diebstahl, zeitlich begrenztes Entwenden oder durch Beschaffung von Duplikaten. Letzteres ist möglich über den Fachhandel oder sogenannte Schlüsselschneidstellen einerseits und die Einzelanfertigung, ohne Vorhandensein eines passenden Schlüsselrohlinges, andererseits. Für Maßnahmen gegen den Diebstahl ist der Schlüsselinhaber absolut selbst verantwortlich, ohne dass vom Handel oder Hersteller hierfür irgend eine Unterstützung gegeben werden kann. Lediglich für den Fall, dass der Verlust oder Diebstahl eines Schlüssels bemerkt wird, bieten elektronische Schließsysteme die Möglichkeit, dem entsprechenden Schüssel die Schließberechtigung zu entziehen, ohne dass die relevanten Schlösser oder Schließzylinder ausgetauscht werden müssen. Für die nicht elektronischen Schließsysteme wollen wir im Folgenden in der Reihenfolge der Wertigkeit die verschiedenen Stufen der Schlüsselsicherheit behandeln: Die unbefugte gewerbliche Anfertigung von Schlüsselduplikaten ist bei Schließsystemen, für die Schlüsselrohlinge im Umlauf sind, letztenendes nicht zu verhindern. Ob die Vorlage eines Legitimationsnachweises (Sicherungskarte) vom herstellenden Fachmann verlangt wird, hängt davon ab, ob für den entsprechenden Schlüssel überhaupt ein Legitimationsverfahren vorgesehen ist, von der Seriosität des einzelnen Fachgeschäftes bzw. dessen Mitarbeitern oder auch deren Gutgläubigkeit. Die unkontrollierte Verbreitung von Schlüsselrohlingen für bestimmte Schließsysteme wird verhindert durch patentierte Zylindersysteme, die den Schutz des Schlüssels beinhalten. Hierbei obliegt es dem Patentinhaber, die Verbreitung derartiger Schlüsselrohlinge zu steuern und zu kontrollieren.
Ebenso wichtig für die Schlüsselsicherheit sind Garantien von namhaften Herstellern hinsichtlich der langfristigen Dokumentation von Schließanlagen und ihrer Daten, so auch der Lieferung von Schlüsseln. Hinsichtlich der Nutzung von Patenten für die Schlüsselkontrolle wird die Ersatzschlüssellieferung von Herstellern der Schließsysteme unterschiedlich gehandhabt. Hierdurch ergeben sich verschiedene Stufen der Sicherheit bei der Ersatzschlüsselbeschaffung. Alle Verfahren haben unbestreitbare Vor- und Nachteile. Die letzte Entscheidung für die Wahl eines Schließsystems liegt letztendlich beim Nutzer. Da dieser in der Regel nicht in der Lage ist, beim Kauf die praktische Auswirkung seiner Entscheidung abzuschätzen, liegt es in der Hand des Sicherheitsfachgeschäftes, beratend einzugreifen und die Käuferentscheidung zu steuern. Wenn nicht anders erwähnt, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf sogenannte Einzelschließungen. Gesichtspunkte der Schließanlagen werden gesondert angesprochen. Alle vom Hersteller angebotenen Möglichkeiten und Maßnahmen entbinden den Schlüsselinhaber jedoch nicht von einer gewissen Sorgfaltspflicht im Umgang mit Schlüsseln. Schlüssel, die unkontrolliert aus der Hand gegeben werden, unterliegen grundsätzlich der Gefahr, dass sie in Einzelanfertigung nachgeahmt werden können. Dazu ist möglicherweise sehr unterschiedlicher Aufwand erforderlich hinsichtlich der Identifikation der schließungsrelevanten Merkmale, der Fertigungstechnologie, der Beschaffung der notwendigen Materialien und Einhaltung der erforderlichen Fertigungstoleranzen. Wie ist sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Schlüssel vom Handel beziehen können? Sogenannte Normalprofile sind bei allen Sicherheitsfachgeschäften am "Haken" zu finden. Sie ermöglichen es, sofort bei Vorlage eines Originals oder Angabe von Schließungsnummern in Verbindung mit bekannten Schließungslisten, ein Schlüsselduplikat anzufertigen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der zusätzliche Schlüsselbedarf kann sofort gedeckt werden (Schlüsselverlust, Mehrbedarf). Der „gewerbliche Kopierschurz“ von Schlüsseln ist als nicht vorhanden einzustufen. Die Vorlage eines Schlüsseloriginals reicht als Berechtigungsnachweis. Sonderprofile werden für Sicherheitsfachgeschäfte „reserviert“, d.h. vom Hersteller des Schließsystems regional gezielt eingesetzt. Schlüsselprofile, für die ein gewerbliches Schutzrecht besteht, können vom Schutzrechtinhaber gezielt verwendet werden. Schutzrechte können Gebrauchsmuster-, Warenzeichen oder Patentschutz sein. Es wird in der Praxis zwischen zwei grundsätzlichen Verfahrensweisen unterschieden.
Die letzte Vorgehensweise bietet den größtmöglichen Schutz vor unbefugter Beschaffung von Schlüsselkopien im hochwertigen Zylinderbereich. Nachteil: Die Beschaffungszeit ist länger als dies im Einzelfalle, z.B. bei Schlüsselverlust, akzeptabel ist.
Die Frage nach der Schlüsselsicherheit gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der Praxis hat sich deshalb das Verfahren von geschützten Sonderprofilen mit Legitimationsnachweis durchgesetzt. Die Industrie hat sich darauf eingestellt und bietet Systeme mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus an. Bei Profilserien, die ausschließlich für (General-) Hauptschlüsseianlagen eingesetzt werden, hat sich die verantwortungsvolle Haltung der namhaften europäischen Schließanlagen- und Rohlingshersteller durchgesetzt, hierfür keine Rohlinge in Umlauf zu bringen. An dieser Stelle muß darauf hingewiesen werden, dass allein die Ausgabe eines Sicherungsscheines, einer Sicherungskarte oder Scheckheftes für den Schlüsselbezug nicht automatisch die Garantie für die erwartete Schlüsselsicherheit sind. Maßgebend sind immer die dahinter stehenden Maßnahmen und Möglichkeiten des Herstellers, die kontrollierte Ersatzschlüssellieferung auch zu gewährleisten. Nach der ausfiihrlichen Behandlung des sogenannten gewerblichen Kopierschutzes betrachten wir im folgenden die Möglichkeiten, die unbefugte Einzelanfertigung von Duplikaten zu erschweren oder zu verhindern. Dies geschieht generell durch Erhöhung des technischen Schwierigkeitsgrades, um die Schlüsselfertigung ohne die herstellerseitigen speziellen Fertigungseinrichtungen zu erschweren. Im rein mechanischen Bereich sind dies engste Toleranzen der funktionswichtigen Maße und Anordnung der schließungsrelevanten Merkmale in verschiedenen Ebenen. Dort, wo auch andere physikalische Phänomene eingesetzt werden als die reine Mechanik, z.B. Magnetismus und die Elektronik, ist auch die unbefugte Einzelanfertigung von Schlüsselduplikaten in höchstem Maße erschwert und nur einem relativ kleinen Täterkreis möglich. Kommen wir an dieser Stelle nochmals zurück auf die Kontrolle und Dokumentation von ausgegebenen Schlüsseln, insbesondere bei größeren Schließanlagen mit vielen Schlüsseiträgern. Schlüssel, über deren Verbleib keine Auskunft gegeben werden kann, sind nicht nur als solche wertlos. Sie stellen die Sicherheit des dazugehörigen Verschlusses und unter Umständen von Teilen oder einer ganzen Schließanlage in Frage. Damit ist die Sicherheit des zu schützenden Bereiches gefährdet. Diese Situation ist jedoch nicht nur gelegentlich anzutreffen, sondern mehr oder weniger stark verbreitet. Sie ist bei der Mehrzahl bestehender größerer Schließanlagen Tatsache, so erschreckend dies auch für den einen oder anderen Verantwortlichen sein mag. Gründe liegen meist nicht in der unbefugten Beschaffung von Schlüsseln, sondern in der im Laufe der Zeit unkontrollierten und nicht exakt dokumentierten Nachbestellung und Ausgabe von Schlüsseln. Vorhandene Schlüssel und deren Nutzer geraten in Vergessenheit. Hersteller von Schließanlagen bieten im konkreten Falle unterschiedliche Problemlösungen in diesen Fällen an. Jeder Einzelfall muß hinsichtlich entstandenem Sicherheitsrisiko und der daraus resultierenden Maßnahmen unter Berücksichtigung von Aufwand und Schadensbegrenzung individuell behandelt werden. Eine wichtige Hilfe für die Verwaltung von Schließanlagen und der auszugebenden Schließanlagenschlüssel bieten leistungsfähige und leicht handhabbare Schließanlagenverwaltungs- Programme. Aufgrund ihrer zunehmenden Bedeutung und Anwendung soll an dieser Stelle näher darauf eingegangen werden. Schließanlagenverwaltungsprogramme, ermöglichen deren „elektronische Abwicklung“. Aufgrund des Aufgabenschwerpunktes „Schlüsselverwaltung“ wird häufig auch der Begriff „Schlüsselverwaltungsprogramm“ benutzt. Diese Spezialprogramme erlauben eine zeitgemäße Bestandspflege und bieten sozusagen auf Knopfdruck einen vollständigen und stets aktuellen Überblick über Schlüssel, Zylinder und Schließungen einer oder mehrerer Schließanlagen. Wichtige Verwaltungsvorgänge wie die Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln an Personen, der Ein- und Umbau von Zylindern in Türen, das Erstellen von Quittungen, Listen und Schließplänen, die Abwicklung von Bestellungen werden unterstützt. Der PC ersetzt so das herkömmliche Schlüsselbuch und die traditionellen Schlüssel- und Zylinderkarten. Bei größeren Anlagen (ab ca. 200 Zylindern) oder häufigen Schlusselbewegungen bieten Schließanlagenverwaltungs- Programme eine erhebliche Arbeitserleichterung. Durch die guten und schnellen Informations- und Kontrollmöglichkeiten verbessert die DV-gestützte Vewaltung den Sicherheitsstandard und trägt wesentlich zur Erhaltung der Sicherheit durch die Schlüsselkontrolle und damit der Werterhaltung einer Schließanlage bei. |
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