05 | 02 | 2012
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Sicherheits- Schutzbeschlag effeff ANYKEY Türcode-Variante

Sicherheits-Schutzbeschlag effeff ANYKEY Türcode-Variante ANYKEY in der Türcode-Variante ist überall dort die Ideallösung, wo erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen. Technisch sind Codes von drei bis zu acht Stellen vorgesehen, was maximal 100 Millionen mögliche Codierungen möglich macht. Bei einem regelmäßigen Wechsel der Codes bedeutet das, dass erfolgreiche Manipulationen fast gänzlich ausgeschlossen sind. ...
F

Fahrradsicherung

Stahlkette, Stahldrahtseil oder Stahlbügel mit einem widerstandsfähigen Schloss, z.B. Vorhängeschloss.

Falle (auch: Schlossfalle)

Teil eines Schlosses, das die Tür im Anschlag hält, nachdem die Tür „ins Schloss gefallen ist“. Die Falle wird durch die Abschrägung (Schrägfalle) der Fallenaußenseite vom Schließblech gegen den Druck der Fallenfeder zurückgedrückt. Die Falle darf mit ihrer Vorderkante in zurückgeschlossenem Zustand nicht mehr als 1 mm über die Stulpoberfläche vorstehen. Sie kann mit einer Geräuschdämpfung versehen sein. Weitere Fallenarten: Rollfalle (z.B. für Pendeltüren), Hakenfalle (z.B. für Schiebetüren). Das Schlossteil „Falle“ findet sich bereits in alten ägyptischen Schlössern (3. Jahrtausend v. Chr.).

Fallensperre, automatische

Einsteckschloss, bei dem die Falle nach dem Schließen der Tür blockiert und wie ein Riegel wirkt.

Fenster-Verschluss, abschließbar

Arten:
  • Abschließbare Fenstergriffe: z.B. abschließbarer Drehgriff oder Drehgriff mit Feststellschloss;
  • Abschließbare Zusatzschlösser: z.B. Kastenschlösser oder Feststellschlösser mit Druckzylinder

Fensterbeschlag

Bauteil zum Einbau eines beweglichen Fensterflügels im Blendrahmen. Aufgaben:
  • Lagerung des Flügels
  • Verschluss des Flügels im Blendrahmen
  • Begrenzung der Flügelbewegung. Man unterscheidet aufliegende (=sichtbare) und verdeckt liegende Beschläge, ferner Dreh-Kippbeschlag und Hebe-Schiebeflügelbeschlag. Beschläge müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen (z.B. verzinkt oder eloxiert).

Flucht- und Rettungsplan

Ein vom Arbeitgeber auszustellender Plan, wenn dies nach der Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung erforderlich ist (§ 55 ArbStättV.). Er ist an geeigneter Stelle im Betrieb auszuhängen. In regelmäßigen Abständen sind Alarmübungen durchzuführen.

Fluchttür

Tür zum schnellen und gefahrlosen Verlassen eines Raumes im Gefahrfall (Feuer, Rauch, allgemeine Panik), in dem sich viele Personen aufhalten. Fluchttüren müssen sich schlagartig von innen öffnen lassen – selbst wenn der Schlossriegel vorgeschlossen ist. Fluchttüren können elektrisch überwacht werden.

Fluchttürsystem

System zur Zustandsüberwachung von Türen, die während der Geschäftszeit Notausgänge, ausgestattet mit Panikverschlüssen, sind. Ein unberechtigter Öffnungsversuch der Fluchttür löst einen akustischen und/oder optischen Alarm aus, der auch an eine zentrale Überwachungstelle weitergeleitet werden kann. Autorisierte Personen können die Tür nach Freischaltung mit einem Schlüssel, Codetastatur, Ausweisleser o.ä. passieren, ohne Alarm auszulösen.

Fluchtwege und Fluchttüren

Fluchtwege und Fluchttüren müssen so beschaffen sein, dass sich Personen bei Gefahr in Sicherheit bringen können. Fluchtwege und Fluchttüren dürfen nicht verstellt werden. Fluchttüren müssen immer in Fluchtrichtung (und ohne Hilfsmittel) zu öffnen sein.
 
Schlagzeilen

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