| Funktionen, Wartung und Installation von Rauchmeldern |
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Optische Rauchmelder Optische Rauchmelder sind die am häufigsten eingesetzten Warnmelder, weil sie besonders wirksam bei der Entdeckung von Rauch schwelender Feuer sind.
Ionisierungsrauchmelder Dieser Rauchmeldertyp verwendet radioaktives Material im Sensor und ist deshalb in Deutschland verboten. In einigen anderen europäischen Ländern wird er eingesetzt. Hitzemelder Ein Hitzemelder enthält einen hitzeempfindlichen Widerstand in Form eines Thermistor-Sensors. Wird der voreingestellte Schwellenwert (i.d.R. 58 °C) überschritten, löst der Hitzemelder Alarm aus. 9-Volt-Stromversorgung Batteriebetriebene 9-Volt-Rauchmelder Einfache 9-Volt-Rauchmelder sind billig in der Anschaffung, leicht zu installieren und sie entsprechen der DIN-Norm. Im Alltag haben sie allerdings erhebliche Nachteile. Das geht mit den fehlenden oder leeren Batterien los, von denen bereits die Rede war. Laut einer britischen Brandstatistik funktionierten 62 % der nicht auslösenden Rauchmelder deswegen nicht, weil ihre Batterie entfernt worden war oder nicht rechtzeitig ausgewechselt wurde. Aber warum nimmt denn jemand die Batterie aus einem Rauchmelder? Ein Teil der billigen Geräte auf dem Markt neigt aufgrund schlechter Verarbeitungsqualität zu Störmeldungen. Von häufigen Fehlalarmen genervt, entfernen die betroffenen Bewohner von Wohngebäuden schließlich die Rauchmelder- Batterie. Somit sind letztlich die häufigen Fehlalarme von billigen Rauchmeldern einer der Hauptgründe für die unerlaubte Entfernung der Batterien. Ein Schwachpunkt der batteriebetriebenen 9-Volt-Rauchmelder ist der leichte Zugang für Manipulationen. Jeglichen Eingriffen ist leider Tür und Tor geöffnet. Somit kann ein Vermieter im Brandfall nie sicher sein, dass die in seiner Mietwohnung eingebauten Rauchmelder auch wirklich funktionsfähig sind. Wer nun andererseits die Funktionsfähigkeit und den Austausch von Batterien fortwährend in seinen Wohnanlagen überprüfen will, muss sich auf jährliche Wartungskosten einstellen. Beim Batteriewechsel ist zu berücksichtigen, dass eine normale 9-Volt-Batterie maximal ein Jahr hält. Damit ist die Stromversorgung per Batterie bestenfalls für eigengenutzte Wohnungen zu empfehlen, wo die Bewohner die Batterie innerhalb von fünf Tagen nach dem ersten Signal zum Batteriewechsel tatsächlich erneuern. Nur dann ist die Betriebsbereitschaft sichergestellt. Batterie mit 10-jähriger Lebensdauer Mehrere Hersteller bieten Rauchmelder mit Batterien an, die zehn Jahre halten. Die Batterien können weder herausgenommen noch innerhalb eines Jahrzehnts leer werden. Sie müssen auch nicht kostenintensiv geprüft oder gewechselt werden, was für die Vermieter interessant ist. Das Gerät ist einfach immer betriebsbereit. 230-Volt-Stromversorgung mit Notbatterie Die DIN 14676 verlangt eine Notstromversorgung für netzbetriebene Rauchmelder per Batterie. Es können entweder 9-Volt-Batterien oder selbstaufladende Batterien sein. Alle im folgenden Text genannten 230-Volt-Rauchmelder sind mit Notstrom-Batterien ausgerüstet. 9-Volt-Batterie zur Notstromversorgung Bei einem Stromausfall liefert eine 9-Volt-Batterie noch bis zu mindestens sechs Monate Notstrom. Falls die Batterie jedoch entladen ist, muss zur Sicherstellung der Notversorgung unbedingt eine neue eingesetzt werden. Selbstaufladende Akkus zur Notstromversorgung Rauchmelder können auch mit selbstaufladenden Akkus mit einer Lebensdauer von zehn Jahren ausgerüstet werden. Bei Bedarf liefern diese Akkus den Notstrom für bis zu sechs Monate. Die Akkus werden bereits bei der Produktion des Rauchmelders in das Gerät eingebaut und sind daher gegen unbefugte Eingriffe gesichert. Sobald die externe Stromversorgung wieder sichergestellt ist, werden die Akkus wieder aufgeladen. Netzbetriebene 230-Volt-Rauchmelder sind vor allem für Mietwohnungen von Vorteil, weil sie erstens sicherer sind und zweitens weniger Aufwand für die Wartung entsteht. DIN 14676 besagt gemäß Abs. 6.2.2, dass die zur Notstromversorgung verwendeten Akkus nach mindestens 4 Jahren ausgetauscht werden müssen. Als die DIN-Norm herauskam, gab es allerdings die Lithiumtechnologie noch nicht. Moderne Lithium-Akkus haben eine Lebensdauer von 10 Jahren. Rauchmelder mit diesen Akkus sind sowohl von VdS als auch von BS zugelassen und halten somit genauso lange wie der Rauchmelder selbst, nämlich 10 Jahre. Duale Stromversorgung Eine duale Stromversorgung von Rauchmeldern bietet logischerweise mehr Sicherheit als eine einfache Stromversorgung, denn zwei unabhängig voneinander arbeitende Systeme für ein und dieselbe Funktionseinheit sind grundsätzlich sicherer, als wenn nur ein Hauptsystem vorhanden ist. Die duale Versorgung ist in allen Bereichen geboten, wo Sicherheit an erster Stelle steht und deshalb auch für den allgemeinen Energiebedarf eine Notversorgung eingesetzt wird, zum Beispiel in Flugzeugen, in Krankenhäusern oder bei Rettungsdiensten. Haftpflicht - Vermieter/Mieter Netzbetriebene 230-Volt-Rauchmelder mit Notstromversorgung in Form einer selbstaufladenden Lithium-Batterie, sind die einzige Möglichkeit für einen Vermieter, die gesetzlichen Vorschriften sicher zu erfüllen. Er muss für den richtigen Einbau und auch für den einwandfreien Betrieb sorgen. Die netzbetriebenen Rauchmelder bringen den Vermietern haftungsrechtlich auch deswegen den größeren Schutz, weil die selbstaufladenden Akkus nicht gewechselt werden müssen. Wartungszyklen entfallen. Aber auch in Wohnhäusern, in denen der Eigentümer selbst lebt, bieten 230-Volt-Rauchmelder mit Notstromversorgung den besten Schutz im Brandfall. Die 9-Volt-Not-Batterien in den Rauchmeldern müssen turnusmäßig nur alle drei Jahre ausgewechselt werden. Der Wartungsaufwand ist sehr gering. Bei selbst genutztem Wohnraum kann es nach Brandschäden aufgrund nicht funktionierender netzbetriebener Rauchmelder nur dann zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn dem Hauseigentümer Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies wäre der Fall, wenn er die Stromversorgung seines Rauchmelders nicht sichergestellt hat, indem er leere oder zu alte Not-Batterien verwendete. Kosten und Komfort Viele potenzielle Kunden glauben, dass die Installation von 230-Volt-Rauchmeldern teurer ist als der Einbau von 9-Volt-Geräten. Dies ist oft kurzsichtig gedacht. Vor der Kaufentscheidung lohnt sich ein Vergleich der Betriebskosten von 9-Volt-Geräten und von 230-Volt-Rauchmeldern über eine Gesamtlebensdauer von 10 Jahren. Folgende Aufstellung kann Ihnen dabei helfen
Wer als Eigentümer selbst in seinem Haus wohnt, für den können die Zusatzkosten gering sein. Trotzdem wird vorausgesetzt, dass der Hauseigentümer die erforderlichen Prüfungen und den Batteriewechsel ausführt, was unbequem sein kann. Netzbetriebene 230-Volt-Rauchmelder sind jedenfalls bequemer. Die Betriebskosten sollten aber vor allem dann in die Rechnung einbezogen werden, wenn der Eigentümer nicht selbst vor Ort wohnt. In diesem Fall können die Kosten für die jährlichen Prüfungen der Batterie und des Gerätes wesentlich höher sein als dessen Anschaffungskosten. Netzbetriebene Rauchmelder dagegen sind so konstruiert worden, dass sich diese Aufwendungen auf ein Minimum beschränken. Empfehlung In Neubauten sollten aus den genannten Gründen daher am besten 230-Volt-Rauchmelder mit Notstromversorgung installiert werden. In bereits vorhandenen Gebäuden kann es schwieriger sein, 230-Volt-Rauchmelder anzubringen, weil die Verkabelung auf Putz erfolgen würde. Trotzdem sollte man sich auch in diesem Fall bewusst sein, dass batteriebetriebene Rauchmelder keinen optimalen Schutz bieten, weder gegen Brand noch gegen eventuell entstehende Haftpflichtansprüche. |




