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VdSAbk. für: Verband der Sachversicherer (mit Sitz in Köln), Prüfstelle für Geräte der Sicherheitstechnik.VdS-RichtlinienRichtlinien des VdS (Verband der Sachversicherer); technische Richtlinien und Sicherheitsanforderungen der deutschen Sachversicherer; Beispiele: Richtlinien für Planung und Einbau von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen von ÜEMA, Richtlinien für die Anerkennung von Wach- und Schutzunternehmen. VdS-Richtlinien finden Anwendung im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber.Verband der Sachversicherer (VdS)Zusammenschluss der meisten, der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Feuer- und Sachversicherungsgesellschaften, mit Sitz in Köln. Hauptaufgabe des VdS ist die Schaffung der für die Versicherer geltenden Regelwerke zur Schadenverhütung. Darüber hinaus betreibt der VdS in eigenen Labors die Prüfung von Gefahrenmelde- und Feuerlöschanlagen (akkreditiertes Prüfinstitut). Der VdS ist Mitglied in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien zur Schadenverhütung. |
