Im Gegensatz zu Einbruch- und Brandmeldeanlagen sind Zutrittskontrollanlagen während des Betriebsablaufs allgegenwärtig. Neben der technischen Komplexität dieser Systeme ergeben sich somit auch organisatorische Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Nur wenn die in einer Risikoanalyse
durchgeführten Sicherheits- und Sicherungsgesichtpunkte mit Fragen des Betriebsablaufs und dem Komfort der berechtigten Benutzer zufriedenstellend verknüpft werden können, ist eine ausreichende Akzeptanz der Zutrittskontrolle gewährleistet. Diese vorgenannten Punkte setzen voraus, dass eine mit allen organisatorischen Besonderheiten eines Zutrittkontrollsystems vertraute Errichterfirma als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Vorteile einer Zutrittskontrolle- Regelung des Personenflusses nach folgenden Gesichtspunkten:
- Wer: Nur ein ausgewählter Personenkreis erhält (z. B. mittels eines Identifikationsmediums) den gewünschten Zutritt.
- Wie: Diesem Personenkreis wird eine persönliche Berechtigung zugewiesen, mit der nur der Berechtigte selbst Zutritt erhält.
- Wann: Die Berechtigung zum Zutritt kann zeitlich vorgegeben werden, z. B. nur werktags oder nur zu den üblichen Geschäftszeiten.
- Wo: Die Berechtigung des Zutrittes muss nicht für das komplette Gebäude gelten, sondern kann auch einzelne Bereiche oder sogar nur auf einzelne Türen beschränkt sein (z. B. Fertigung, Lager, EDV-Abteilung)
- Zutrittskontrolle mittels Transponder erlaubt eine Einzelerkennung der Benutzer. Zusätzlich können diese Transponder für andere Zwecke wie Betriebsdatenerfassung, Zeiterfassung, Kantine oder Betriebstankstellen benutzt werden.
- Verlorene Transponder können im System einfach gesperrt werden, ohne dass ganze Schließsysteme geändert oder andere Transponder ausgetauscht werden müssen. Selbst der vergebliche Versuch der Benutzung eines gefundenen Transponder kann festgehalten werden.
- Die Einzelerkennung und die Berücksichtigung von Ort und Zeit erlauben eine Aufzeichnung berechtigter Zutritte und unberechtigter Zutrittsversuche. Das grenzt im Schadensfalle die Verdächtigen ein, entlastet aber andererseits automatisch die meisten berechtigten Benutzer.
- Die ständige automatische Überwachung gibt der Anlage die Möglichkeit, unzulässige Zustände zu erkennen und im Rahmen vorher festgelegter Bedingungen Alarme auszulösen.
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