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Zutrittskontrolle ist die organisatorische und sicherheitstechnische Maßnahme zur Überwachung der öffentlichen, gewerblichen und privaten Einrichtungen sowie von Behörden durch die individuelle Vergabe von definierten Zutrittsrechten zu den Gebäuden, Räumen und Behältnissen an die berechtigten Personen. Der ungehinderte Zutritt zu Einrichtungen durch unberechtigte Personen und Fremde stellt ein erhebliches Risiko dar. Schlagwörter wie steigende Kriminalitätsbelastung, Terrorismus, Sabotage, Wirtschafts- und Industriespionage, Brandstiftung, Vandalismus und Diebstahl untermauern die Notwendigkeit einer wirksamen Zutrittskontrolle. Durch die Zutrittskontrolle werden Personen auch vor Übergriffen und Gefährdung geschützt, die durch nichtberechtigte Personen und Fremde hervorgerufen werden. Die Festlegung von Zutrittsberechtigungen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherungskonzept. Zutrittskontrollanlagen werden nicht nur aus Sicherheits- und Sicherungsgesichtpunkten betrieben, sie erfüllen in hohem Maße auch organisatorische Belange. Deshalb werden bereits während der Planung neben der Festlegung der apparativen Ausführung der Anlage auch Fragen der Betriebsabläufe, des Komforts der berechtigten Benutzer und damit der Akzeptanz der Anlage in die Überlegungen einbezogen. Zwar werden Zutrittskontrollanlagen im Sinne der Normen den Alarmanlagen zugerechnet, sie zeigen aber zu Einbruch- und Brandmeldeanlagen einen wichtigen Unterschied: Während der berechtigte Benutzer eines Gebäudes oder Sicherungsbereichs möglichst wenig von Einbruch- oder Brandmeldeanlagen bemerkt, ja bemerken soll, muss er die Zutrittskontrollanlage bewusst nutzen, um in das Gebäude hineinzukommen und sich in ihm zu bewegen. Eine Zutrittskontrolle soll Nichtberechtigte fernhalten und Berechtigte so wenig wie möglich behindern!Einsatzbereiche von ZutrittskontrolleIn welchen Bereichen Zutrittskontrollanlagen eingesetzt werden, wird maßgeblich durch den Sicherungsbedarf und die gewünschte Organisations- und Betriebsart des zu kontrollierenden Gebäudes oder Geländes bestimmt. - Industrie - Steuerung von Zufahrten zum Betriebsgelände, Steuerung der Ein-/Ausgänge von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, Steuerung des Zugriffs auf Einrichtungen (z. B. Entwicklungsabteilung, Schränke, Automaten u. s. w.)
- Groß- und Einzelhandel - Steuerung des Zutritts zu Betriebs- und Lagerräumen (z. B. Außenlager), Steuerung des Zugriffs auf Betriebseinrichtungen (z. B. Schränke, Verteilanlagen). Hier soll besonders Kundendiebstahl und Manipulation von Mitarbeitern bzw. Lieferanten vermieden werden.
- Öffentliche Einrichtungen - Steuerung des Zutritts zu Verwaltungsgebäuden, Museen, Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, Freizeiteinrichtungen, Versammlungsstätten. Steuerung des Zugriffs auf Betriebseinrichtungen (z. B. Kassenautomat, Schränke)
- Betriebsflächen - Steuerung des Zutritts zu Parkhäusern, Hafen- und Flughafenanlagen, Bahnhöfen, Einkaufspassagen, Steuerung des Zugriffs auf Betriebseinrichtungen (z. B. Schränke)
- Kreditinstituten - Steuerung des Zutritts zu nicht öffentlichen Bereichen (z. B. Tresorräumen, Rechenzentren, Verwaltungsbereichen), Steuerung des Zugriffs auf Betriebseinrichtungen (z. B. Schränke)
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